Auflassungsvormerkung

Der Käufer an einer Immobilie wird erst mit der Erfüllung aller Bedingungen des Kaufvertrags (Bsp. Kaufpreiszahlung) Eigentümer der Immobilie durch einen Eintrag im Grundbuch. Der Verkäufer könnte in dieser Zeit die Immobilie an einen Dritten verkaufen. Damit dies nicht so einfach passieren kann, beispielsweise durch gutgläubigen Eigentumserwerb, wird eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.

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