Beleihungswert

Ein Finanzierungsgeber beleiht Pfandobjekte bis zu bestimmten Grenzen, dem Beleihungswert. Ausgehend von dem errechneten Wert des Objektes wird ein Abschlag vorgenommen, der sich nach unternehmensinternen, aber auch gesetzlichen Grenzen richtet. Auch die Art des Pfandobjektes spielt eine große Rolle. Dienen beispielsweise Kraftfahrzeuge als Sicherheit, verlieren diese im Regelfall im Nutzungszeitraum an Wert. Im Fall von Wertpapieren werden gängige Schuldverschreibungen einen höheren Beleihungswert als Aktien haben, da festverzinsliche Wertpapiere wie eben Schuldverschreibungen geringeren Schwankungen unterliegen. Die bekanntesten Pfandobjekte sind Immobilien. Hier dürfen Banken bis zu 60% des Beleihungswertes durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen refinanzieren. Diese sind wegen ihrer besonderen Sicherheit für einen Kapitalanleger eher schlechter verzinst. Umgekehrt kann der Kreditnehmer, wenn er innerhalb dieser Grenze finanziert, mit besonders günstigen Kreditzinsen rechnen.

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